Was bedeutet Echtlederbestimmung?

Für den Laien sind Kunstleder und Echtleder oft nicht leicht voneinander zu unterscheiden.

Die Oberflächen von Kunstleder haben sich inzwischen so stark verbessert, dass ein bloßes Ansehen eines Produktes nicht ausreicht, um mit Sicherheit zu sagen, ob es sich um ein Kunstleder handelt. Man kann neben der standardmäßigen Rindslederoptik inzwischen auch die charakteristischen Narbenbilder von Straußenleder oder Krokodilleder künstlich zum Verwechseln ähnlich nachbilden.

Bei Zweifeln z. B. von Möbelhauskunden, die sich um die Natürlichkeit ihrer Sofagarnitur sorgen oder bei Handytaschen und Gürteln, die im Ausland gefertigt und eingekauft werden, ist eine Echtlederbestimmung durch einen Ledersachverständigen hilfreich. Dieser kann anhand von makroskopischen und mikroskopischen Untersuchungen ermitteln, ob es sich um Leder mit seiner charakteristischen Zusammensetzung aus Kollagenfasern einerseits oder um Kunstleder aus einem beschichteten Trägergewebe handelt.

Die Echtlederbestimmung kann den Kunden Sicherheit in Verhandlungssituationen oder juristischen Auseinandersetzungen sowie für die korrekte Auszeichnung von Produkten zum Beispiel bei Internetverkäufen, geben. Denn mit Ausnahme des Begriffes „Kunstleder“ dürfen nach gängiger Rechtsprechung Begriffszusammensetzungen mit dem Wort „Leder“ nicht werblich gegenüber Verbrauchern verwendet werden, wenn es sich bei dem betreffenden Produkt nicht um ein Ledererzeugnis handelt.

Die Echtlederbestimmung trägt somit auch zum Verbraucherschutz bei.

Mehr zum Thema Echtlederbestimmung 

sachverstaendiger-frank-recht

Von der Industrie und Handelskammer Gießen - Friedberg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN ISO IEC 17024.

Fachgebiet:
Leder, Ledermöbel, Echtlederbestimmung und-schadensbewertung


1. Personenzertifizierter Sachverständiger für Leder, Ledermöbel, Exotenleder und Schadenbewertung (Euro-Zert)

2. Personenzertifizierter Sachverständiger für industriell gefertigte Polster- und Ledermöbel (Euro-Zert)

Zertifizierungsnummer: ZN-2024-01-02-2508
gültig bis Ende Oktober 2025
Personenzertifiziert und überwacht
durch SVG Euro-Zert GmbH
Certified Expert (DIN EN ISO/IEC 17024:2012)


Gerichtlich vereidigter Sachverständiger in Luxemburg
Fachgebiet: Leder, Ledermöbel, Lederechtheit und Schadensgutachten; cuir, meubles en cuir, authenticité du cuir et évaluation des dommages


Mitglied im unabhängigen Sachverständigenrat des Verbandes deutscher Möbelsachverständiger e.V.


Mitglied in der Forschungsgemeinschaft Leder e.V.


Sachverständigen Büro
Frank Recht
Friedrichstraße 13
61239 Ober-Mörlen
+49 (0) 60 02 - 939 392 7
+49 (0) 177 599 20 50
+49 (0) 60 02 - 939 374 7
mail@recht-sachverstand.de